Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 13.10.2009 - S 1 VG 2257/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
Keine Entschädigung für Angehörige eines Gewaltopfers bei fehlendem unmittelbaren Zusammenhang zwischen Gewalttat und Schockschaden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungsberechtigung psychisch mitgeschädigter Angehöriger von Opfern von Gewalttaten; Entschädigungsansprüche wegen eines Schockschadens nach dem Tod eines Elternteils
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Kein Entschädigungsanspruch für Angehörige eines gewaltopfers mangels unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Gewalttat und Schockschaden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Entschädigungsanspruch für Angehörige eines Gewaltopfers mangels unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Gewalttat und Schockschaden - Unmittelbarer Zusammenhang zwischen psychischer Auswirkung durch Auffinden der Toten und Kenntnisnahme der eigentlichen Todesursache ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OEG § 1 Abs. 1 S. 1
Gewährung von Entschädigungsleistungen nach dem OEG für Sekundäropfer wegen eines Schockschadens; unmittelbarer Zusammenhang zum Schädigungstatbestand
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 1/78
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.10.2009 - S 1 VG 2257/09
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der die Kammer folgt, ist grundsätzlich auch diejenige Person entschädigungsberechtigt, die zwar nicht selbst das Angriffsziel des Gewalttäters war, aber durch den Angriff auf eine andere Person als weiteres Opfer psychisch mitgeschädigt ist (vgl. u.a. BSGE 49, 98, 103;… SozR 3-3800 § 1 Nrn. 20 und 23 sowie SozR 4-3800 § 1 Nrn. 2 und 3).Auf Grund personaler Nähe hat das BSG die Unmittelbarkeit jedenfalls bei einem nahen Angehörigen auch dann bejaht, wenn das Sekundäropfer erst später Kenntnis von der vorsätzlichen gewaltsamen Tötung des Primäropfers erhält und dadurch eine Schädigung erfährt (vgl. BSGE 49, 98 ff.).
- BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.10.2009 - S 1 VG 2257/09
Umgekehrt muss der Mangel eines zeitlichen und örtlichen Zusammenhanges mit dem das Primäropfer schädigenden Vorgang nicht schaden, wenn das Sekundäropfer eine enge personale Beziehung zum Primäropfer hat (vgl. BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 23 und SozR 4-3800 § 1 Nr. 3). - BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 8/01 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - schädigender Vorgang - Primäropfer - …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.10.2009 - S 1 VG 2257/09
Für den Entschädigungsanspruch eines Sekundäropfers reicht hingegen nicht aus, wenn es bei ihm zu einer initialen Schädigung erst auf Grund von Ereignissen gekommen ist, die das Primäropfer erst nach Abschluss des betreffenden schädigenden Vorgangs erfasst haben (vgl. BSG SozR 4-3800 § 1 Nr. 2 m.w.N.). - BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/00 R
Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - unmittelbare Schädigung - Primäropfer …
Auszug aus SG Karlsruhe, 13.10.2009 - S 1 VG 2257/09
Die Schädigung kann auch psychischer Natur sein (vgl. bereits BSGE 2, 29, 35 und BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 20).